Garantie & Gewährleistung

TROVATA steht für sorgfältiges Engineering, hochwertige Komponenten und langfristige Fahrfreude. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und unsere freiwillige Herstellergarantie sind voneinander zu unterscheiden.

1. Gesetzliche Rechte

Gesetzliche Gewährleistungs- und Verbraucherrechte gelten unabhängig von einer freiwilligen Garantie und werden durch diese Seite nicht eingeschränkt.

Schweiz

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach dem Schweizer Obligationenrecht sowie allfällige weitergehende vertragliche Zusagen.

Europäische Union und EWR

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei neuen Waren grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte ab Erhalt. Nationale Gesetze können weitergehende Rechte vorsehen.

Je nach Art des Mangels können insbesondere kostenlose Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung verlangt werden.

USA und Kanada

Es gelten die jeweils anwendbaren Bundes-, Staats-, Provinz- und Territorialgesetze. Unabdingbare Rechte bleiben erhalten.

Australien

Produkte, die wir direkt an australische Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, unterliegen den nicht ausschliessbaren Consumer Guarantees des Australian Consumer Law.

Diese Rechte können abhängig vom Problem Reparatur, Ersatz, Rückerstattung und gegebenenfalls Ersatz vorhersehbarer Schäden umfassen. Sie können über die Dauer einer freiwilligen Garantie hinaus bestehen.

Vor dem Australien-Launch wird die englische Garantiefassung um die dort vorgeschriebenen Formulierungen für „warranties against defects“ ergänzt.

2. Freiwillige TROVATA-Herstellergarantie

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt TROVATA der ursprünglichen Käuferin beziehungsweise dem ursprünglichen Käufer folgende freiwillige Garantie:

  • Rahmen: [5 Jahre ab Übergabe – zu bestätigen]
  • Motor, Antriebssystem und elektronische Steuerung: [2 Jahre – zu bestätigen]
  • Batterie: [2 Jahre – zu bestätigen]
  • TROVATA-eigene Komponenten: [2 Jahre – zu bestätigen]
  • Lackierung und Oberflächen: [2 Jahre gegen Herstellungsfehler – zu bestätigen]
  • Zubehör: gemäss Produktbeschreibung oder Herstellerangabe

Abweichende Garantiezeiten werden in der Produktbeschreibung oder Auftragsbestätigung ausgewiesen.

3. Garantieumfang

Die freiwillige Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit auftreten.

Nach Prüfung kann TROVATA im Rahmen der freiwilligen Garantie nach eigener Wahl:

  • das betroffene Teil reparieren,
  • ein technisch gleichwertiges Teil bereitstellen,
  • das Produkt ersetzen oder
  • eine andere angemessene Lösung anbieten.

Zwingende gesetzliche Wahlrechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.

Austauschteile können technisch gleichwertige neue oder fachgerecht aufbereitete Komponenten sein, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.

4. Batterie

Lithium-Ionen-Batterien unterliegen einer nutzungs- und altersabhängigen Kapazitätsabnahme. Eine normale Verringerung von Kapazität und Reichweite ist kein Herstellungsfehler.

Ein aussergewöhnlicher Kapazitätsverlust kann als Garantiefall geprüft werden, wenn er nicht durch Alterung, hohe Zyklenzahl, falsche Lagerung, extreme Temperaturen, Tiefentladung, ungeeignete Ladegeräte oder unsachgemässe Nutzung verursacht wurde.

Verbindliche Kapazitätskriterien: [PLATZHALTER NACH TECHNISCHER VALIDIERUNG]

5. Verschleissteile

Normaler Verschleiss ist nicht von der freiwilligen Herstellergarantie erfasst. Dazu gehören abhängig von Nutzung und Fahrbedingungen insbesondere:

  • Reifen und Schläuche
  • Bremsbeläge und Bremsscheiben
  • Kette, Riemen, Kassette und Kettenblätter
  • Lager und Dichtungen
  • Griffe und Lenkerband
  • Pedale
  • Leuchtmittel
  • Lack- und Oberflächenspuren durch normale Nutzung

Ein vorzeitiger Ausfall aufgrund eines nachgewiesenen Material- oder Herstellungsfehlers kann dennoch gedeckt sein.

6. Nicht von der freiwilligen Garantie erfasste Schäden

Die freiwillige Garantie gilt nicht, soweit ein Schaden ursächlich zurückzuführen ist auf:

  • Unfall, Sturz, Kollision oder äussere Gewalteinwirkung
  • unsachgemässe Nutzung oder Überlastung
  • Missachtung der Bedienungs- oder Wartungsanleitung
  • unzureichende Wartung
  • Korrosion durch unsachgemässe Lagerung oder aggressive Umwelteinflüsse
  • Verwendung nicht freigegebener Teile, Ladegeräte oder Software
  • nicht autorisierte Reparaturen oder Veränderungen
  • Manipulation der Geschwindigkeitsbegrenzung oder Motorsteuerung
  • Wettbewerbseinsatz, sofern das Produkt dafür nicht ausdrücklich freigegeben ist
  • Entfernung oder Veränderung der Seriennummer

Dieser Ausschluss gilt nur, soweit zwischen dem betreffenden Umstand und dem Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7. Garantieanspruch anmelden

Kontaktieren Sie TROVATA oder einen autorisierten TROVATA-Servicepartner:

info@trovata-bikes.com
+41 41 511 51 91

Benötigte Angaben:

  • Kaufbeleg und Bestellnummer
  • Rahmennummer beziehungsweise Seriennummer
  • Beschreibung des Problems
  • Fotos oder Video, sofern hilfreich
  • aktueller Standort des Bikes
  • Angaben zu Wartungen und früheren Reparaturen

Bitte nutzen Sie das Bike bei sicherheitsrelevanten Problemen nicht weiter.

8. Prüfung und Reparatur

TROVATA oder ein autorisierter Partner darf das Produkt prüfen, bevor über einen Anspruch entschieden wird.

Ist der Fall durch gesetzliche Gewährleistung oder Garantie gedeckt, trägt TROVATA die erforderlichen Prüfungs-, Reparatur-, Teile- und Transportkosten im gesetzlich beziehungsweise vertraglich geschuldeten Umfang.

Wird kein gedeckter Mangel festgestellt, informieren wir vor kostenpflichtigen Arbeiten über Diagnose-, Transport- und Reparaturkosten.

9. Wartung und Nachweise

Regelmässige Wartung erhöht Sicherheit und Lebensdauer. Bitte bewahren Sie Kaufbeleg, Übergabeunterlagen und Servicenachweise auf.

Eine fehlende Wartung führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Rechte. Ansprüche können jedoch ausgeschlossen sein, soweit der konkrete Schaden durch unterlassene oder unsachgemässe Wartung verursacht wurde.

10. Drittanbieterkomponenten

Für Komponenten anderer Hersteller können ergänzende Herstellergarantien gelten. TROVATA unterstützt bei deren Abwicklung, soweit das Teil über uns erworben wurde.

Ihre gesetzlichen Ansprüche gegenüber TROVATA als Verkäuferin werden dadurch nicht eingeschränkt.

11. Ersatzteile und Service

Wir streben eine langfristige Versorgung mit sicherheits- und funktionsrelevanten Ersatzteilen an. Konkrete Verfügbarkeitszeiträume richten sich nach Produkt, Lieferant, technischer Entwicklung und gesetzlichen Anforderungen.

Ist ein identisches Teil nicht mehr verfügbar, kann ein technisch gleichwertiges oder verbessertes Teil verwendet werden.

12. Kontakt

TROVATA Bikes AG
Luzernerstrasse 105
6333 Hünenberg See
Schweiz

info@trovata-bikes.com
+41 41 511 51 91

Stand: [TT. Monat JJJJ]